Gut betreut durch Ihren Privatarzt (Wahlarzt)

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Er kann gar keine Kassenverträge haben, oder nur solche mit bestimmten Kassen.

Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich aus dem Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist daher nicht nötig.

Fast die Hälfte - nämlich 520 - aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende Versorgung in Tirol wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.

Was haben die Wahlärzte zu bieten?

  • Sie sind auch in Gebieten vertreten, in denen nicht ausreichend Kassenärzte zur Verfügung stehen.
  • Das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
  • Alle Leistungen, die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind.
  • Flexible Ordinationszeiten und geringe Wartezeiten.
  • Für jeden Patienten zugänglich.
  • Preisinformation.
  • Information über Kostenerstattung.
  • Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit weiteren Fachärzten (Wahlärzten und Kassenärzten)

Wie komme ich zum Wahlarzt?

  • Ich suche Ihn unbürokratisch auf.
  • Natürlich ist auch eine Überweisung möglich (von Kassenarzt oder Wahlarzt).

Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen?

  • Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen.

Und wie ist es mit den Verordnungen?

  • Der Wahlarzt stellt ein Privatrezept (für Medikamente) oder eine Privatverordnung (für Heilbehelfe) aus, die nach Einholung der Bestätigung durch die Kasse wie eine Kassenverordnung gehandhabt werden.

Was kostet der Wahlarzt?

  • Scheuen Sie Sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen oder auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?

  • Bei meiner Krankenkasse

Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z.B. Homöopathie, Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. für den Führerschein), Gutachten, Reiseprophylaxe, Kuranträge, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

  • Bei meiner Privatversicherung

Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.

Machen Sie von der Kostenerstattung Gebrauch! Nützen Sie die Möglichkeiten einer ambulanten Zusatzversicherung!

Wo finde ich Hilfe bei Fragen und Problemen?

  • Beim behandelnden Wahlarzt.
  • Bei meiner Krankenversicherung.
  • Bei der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
  • Bei der Ärztekammer.

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Dr.med. Wolfgang Oberthaler
Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie

A-6020 Innsbruck, Südtirolerplatz 4/7
Tel: +43-512-577204
Fax: +43-512-577204-5
E-Mail: Praxis@oberthaler.com

Ordinationszeiten: Di.Mi.Do. 9-12; Mo.Do 15-17 Uhr
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