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Gut betreut durch
Ihren Privatarzt (Wahlarzt)
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener
Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines
Patienten steht. Er kann gar keine Kassenverträge haben, oder nur
solche mit bestimmten Kassen.
Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet
sich aus dem Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt
frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen
Arzt ist daher nicht nötig.
Fast die Hälfte - nämlich 520 -
aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende
Versorgung in Tirol wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.
Was haben die Wahlärzte zu bieten?
- Sie sind auch in Gebieten vertreten, in
denen nicht ausreichend Kassenärzte zur Verfügung stehen.
- Das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
- Alle Leistungen, die in der Kassenmedizin
nicht vorgesehen sind.
- Flexible Ordinationszeiten und geringe
Wartezeiten.
- Für jeden Patienten zugänglich.
- Preisinformation.
- Information über Kostenerstattung.
- Bei fachübergreifenden Problemstellungen
Zusammenarbeit (Überweisung) mit weiteren Fachärzten (Wahlärzten
und Kassenärzten)
Wie komme ich zum Wahlarzt?
- Ich suche Ihn unbürokratisch auf.
- Natürlich ist auch eine Überweisung
möglich (von Kassenarzt oder Wahlarzt).
Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen?
- Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt
oder Kassenarzt überweisen.
Und wie ist es mit den Verordnungen?
- Der Wahlarzt stellt ein Privatrezept (für
Medikamente) oder eine Privatverordnung (für Heilbehelfe) aus,
die nach Einholung der Bestätigung durch die Kasse wie eine Kassenverordnung
gehandhabt werden.
Was kostet der Wahlarzt?
- Scheuen Sie Sich nicht, den Wahlarzt vor
Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen
oder auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für
seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote
aus.
Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?
Für jene ärztlichen Leistungen,
die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif
abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen,
die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z.B. Homöopathie,
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. für den Führerschein),
Gutachten, Reiseprophylaxe, Kuranträge, etc. erfolgt von den Kassen
keine Kostenerstattung.
- Bei meiner Privatversicherung
Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser
der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder
das gesamte Privathonorar refundiert.
Machen Sie von der Kostenerstattung
Gebrauch! Nützen Sie die Möglichkeiten einer ambulanten Zusatzversicherung!
Wo finde ich Hilfe bei Fragen und
Problemen?
- Beim behandelnden Wahlarzt.
- Bei meiner Krankenversicherung.
- Bei der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
- Bei der Ärztekammer.
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Tel: +43-512-577204
Fax: +43-512-577204-5
E-Mail: Praxis@oberthaler.com
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