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Sie
haben Schmerzen?
Die extrakorporale
Stoßwellentherapie könnte Ihnen helfen.
Was ist "extrakorporale Stoßwellentherapie"
?
Außerhalb des Körpers werden durch einen
elektromagnetischen Stoßwellen-Emitter Schallwellen erzeugt, ähnlich
wie bei der Nierensteinzertrümmerung. Je nach Intensität unterscheidet
man "niedrig-energetische" und "hoch-energetische"
Stoßwellen. Die Schallwellen werden durch eine akustische Linse in Form
eines etwa 5 mm großen Reiskorns fokussiert und über ein Wasserkissen
und Koppelmedium unter Kotrolle durch ein Ultraschallgerät direkt auf
das Schmerzzentrum des Patienten gerichtet. Bei niedriger Dosierung
entstehen fast keine Schmerzen. Bei hoher Dosierung muß eine zusätzliche
Lokal- oder Allgemein-Anästhesie angewandt werden.
Bisher nimmt man an, daß die Schallwelle
zu einer Überreizung der schmerzleitenden Nerven und
dadurch zu einer Abnahme der Empfindlichkeit und zur Schmerzlinderung
führt. Gleichzeitig wird eine "Botschaft" an das zentrale
Nervensystem übermittelt, die die körpereigene Reparatur in Gang setzt
und den Schmerzzyklus unterbricht.
Neueste Forschungen an Fischembryonen
zeigen, daß "Stoßwellen" den Gewebeverband lockern und Kontakte
zwischen den Zellen lösen. Dadurch könnte die Schmerzwahrnehmung und
-weiterleitung unterbrochen werden. Überdies wirken die Stoßwellen vermutlich
direkt auf die freien Nervenenden der Schmerzfasern - die sogenannten
Nozizeptoren - und zerstören diese teilweise. In der Folge kann sich
der Schmerz nicht mehr äußern.
Bei der "Kalkschulter"
wird das Kalkdepot direkt beeinflusst und meist aufgelöst. Dadurch kommt
es zu einer sofortigen Abnahme des Reizstandes und Schmerzes im Schultergelenk.
Aber auch bei verzögert oder nicht
verheilenden Knochenbrüchen ist die Stoßwellenbehandlung zweckmäßig:
ein Heilungsprozess kann durch die Schallwellen ausgelöst und neuerlich
in Gang gesetzt werden.
Wann kommt eine extrakorporale Stoßwellentherapie
in Frage ? (Indikationsbereiche)
Die Behandlung ist erst angezeigt,
wenn einfacher Behandlungsmethoden nicht zum Ziel führen und sonst eine
Operation ansteht. Aber auch mit dieser Behandlung ist kein 100%-iger
Therapieerfolg verbunden!
Gute Ergebnisse der Behandlung sind
zu erwarten bei:
- Knochennahe Weichteilschmerzen (Ansatztendinosen)
an: Ellbogen, Hüfte, Knie, Ferse
- Kalkschulter (Tendinitis
calcarea)
- Pseudarthrosen (nicht oder verzögert verheilende
Knochenbrüche)
Wann kommt eine extrakorporale Stoßwellentherapie
NICHT in Frage ? (Kontraindikationen)
- Blutgerinnungsstörungen oder Behandlung
mit Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen
- Cortisoninjektion 6 Wochen vor der geplanten
Behandlung
- Behandlung von Rippen, Wirbelsäule, Schädelknochen
oder innenliegenden Weichteilen
- Herzschrittmacherpatienten
- Infektionen an Haut und Knochen oder lokale
Hautreizungen
- Schwangerschaft
- Gut- oder bösartige Tumoren
- offene Wachstumsfugen bei Kindern
Wie läuft eine Behandlung mit der
"Stoßwelle" ab ?
Die Behandlung erfolgt prinzipiell ambulant
in einer, zwei oder maximal drei Sitzungen in monatlichen Abständen.
Die Behandlung wird an einem bestimmten Tag im Monat gemeinsam für eine
Reihe von Patienten auch anderer Kollegen durchgeführt.
Der Schallkopf des Behandlungsgerätes wird
im Sitzen oder Liegen direkt auf die zu behandelnde Stelle gerichtet.
Unter Ultraschallkontrolle und unter Beobachtung eines Technikers wird
dann die Schallwelle auf den schmerzhaften Punkt appliziert. Dazu braucht
der Patient bei "niedriger" Dosierung keine Betäubung. Wesentliche
Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt. Kurz danach kann der Patient
den Behandlungsort selbstständig verlassen.
Wie sind die Kosten einer "extrakorporalen
Stoßwellentherapie" ?
Noch gibt es in Österreich
bisher nur teilweise Vereinbarungen mit Krankenkassen oder Privatversicherungen.
Verhandlungen dazu sind aber im Gange. Bis zu einem Ergebnis (im Ausland
gibt es teilweise schon Verträge) wird ein Betrag von ATS 5.000.-
pro Behandlung in Rechnung gestellt. Wenn Sie Glück haben, kann mit
einer Sitzung Ihr Problem weitgend behoben sein!
Die saldierte Rechnung sollte unbedingt bei
Ihrer Krankenkasse oder Privatversicherung eingereicht werden. Je mehr
erfolgreich behandelte Patienten vorsprechen, umso mehr steigen Ihre
Chancen, daß die Methode von der Kasse oder Versicherung abgerechnet
wird und Sie damit einen Großteil des bezahlten Betrages zurückerhalten
!
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