Sie haben Schmerzen?

Die extrakorporale Stoßwellentherapie könnte Ihnen helfen.

Was ist "extrakorporale Stoßwellentherapie" ?

Außerhalb des Körpers werden durch einen elektromagnetischen Stoßwellen-Emitter Schallwellen erzeugt, ähnlich wie bei der Nierensteinzertrümmerung. Je nach Intensität unterscheidet man "niedrig-energetische" und "hoch-energetische" Stoßwellen. Die Schallwellen werden durch eine akustische Linse in Form eines etwa 5 mm großen Reiskorns fokussiert und über ein Wasserkissen und Koppelmedium unter Kotrolle durch ein Ultraschallgerät direkt auf das Schmerzzentrum des Patienten gerichtet. Bei niedriger Dosierung entstehen fast keine Schmerzen. Bei hoher Dosierung muß eine zusätzliche Lokal- oder Allgemein-Anästhesie angewandt werden.

Bisher nimmt man an, daß die Schallwelle zu einer Überreizung der schmerzleitenden Nerven und dadurch zu einer Abnahme der Empfindlichkeit und zur Schmerzlinderung führt. Gleichzeitig wird eine "Botschaft" an das zentrale Nervensystem übermittelt, die die körpereigene Reparatur in Gang setzt und den Schmerzzyklus unterbricht.

Neueste Forschungen an Fischembryonen zeigen, daß "Stoßwellen" den Gewebeverband lockern und Kontakte zwischen den Zellen lösen. Dadurch könnte die Schmerzwahrnehmung und -weiterleitung unterbrochen werden. Überdies wirken die Stoßwellen vermutlich direkt auf die freien Nervenenden der Schmerzfasern - die sogenannten Nozizeptoren - und zerstören diese teilweise. In der Folge kann sich der Schmerz nicht mehr äußern.

Bei der "Kalkschulter" wird das Kalkdepot direkt beeinflusst und meist aufgelöst. Dadurch kommt es zu einer sofortigen Abnahme des Reizstandes und Schmerzes im Schultergelenk.

Aber auch bei verzögert oder nicht verheilenden Knochenbrüchen ist die Stoßwellenbehandlung zweckmäßig: ein Heilungsprozess kann durch die Schallwellen ausgelöst und neuerlich in Gang gesetzt werden.

 

Wann kommt eine extrakorporale Stoßwellentherapie in Frage ? (Indikationsbereiche)

 Die Behandlung ist erst angezeigt, wenn einfacher Behandlungsmethoden nicht zum Ziel führen und sonst eine Operation ansteht. Aber auch mit dieser Behandlung ist kein 100%-iger Therapieerfolg verbunden!

Gute Ergebnisse der Behandlung sind zu erwarten bei:

  • Knochennahe Weichteilschmerzen (Ansatztendinosen) an: Ellbogen, Hüfte, Knie, Ferse
  • Kalkschulter (Tendinitis calcarea)
  • Pseudarthrosen (nicht oder verzögert verheilende Knochenbrüche)

 

Wann kommt eine extrakorporale Stoßwellentherapie NICHT in Frage ? (Kontraindikationen)

  • Blutgerinnungsstörungen oder Behandlung mit Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen
  • Cortisoninjektion 6 Wochen vor der geplanten Behandlung
  • Behandlung von Rippen, Wirbelsäule, Schädelknochen oder innenliegenden Weichteilen
  • Herzschrittmacherpatienten
  • Infektionen an Haut und Knochen oder lokale Hautreizungen
  • Schwangerschaft
  • Gut- oder bösartige Tumoren
  • offene Wachstumsfugen bei Kindern

 

Wie läuft eine Behandlung mit der "Stoßwelle" ab ?

Die Behandlung erfolgt prinzipiell ambulant in einer, zwei oder maximal drei Sitzungen in monatlichen Abständen. Die Behandlung wird an einem bestimmten Tag im Monat gemeinsam für eine Reihe von Patienten auch anderer Kollegen durchgeführt.

Der Schallkopf des Behandlungsgerätes wird im Sitzen oder Liegen direkt auf die zu behandelnde Stelle gerichtet. Unter Ultraschallkontrolle und unter Beobachtung eines Technikers wird dann die Schallwelle auf den schmerzhaften Punkt appliziert. Dazu braucht der Patient bei "niedriger" Dosierung keine Betäubung. Wesentliche Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt. Kurz danach kann der Patient den Behandlungsort selbstständig verlassen.

 

Wie sind die Kosten einer "extrakorporalen Stoßwellentherapie" ?

 Noch gibt es in Österreich bisher nur teilweise Vereinbarungen mit Krankenkassen oder Privatversicherungen. Verhandlungen dazu sind aber im Gange. Bis zu einem Ergebnis (im Ausland gibt es teilweise schon Verträge) wird ein Betrag von ATS 5.000.- pro Behandlung in Rechnung gestellt. Wenn Sie Glück haben, kann mit einer Sitzung Ihr Problem weitgend behoben sein!

Die saldierte Rechnung sollte unbedingt bei Ihrer Krankenkasse oder Privatversicherung eingereicht werden. Je mehr erfolgreich behandelte Patienten vorsprechen, umso mehr steigen Ihre Chancen, daß die Methode von der Kasse oder Versicherung abgerechnet wird und Sie damit einen Großteil des bezahlten Betrages zurückerhalten !


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Dr.med. Wolfgang Oberthaler
Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie

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